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Ausbildung zum LKW-Ladekranführer (m/w/d)

Pflichtausbildung nach DGUV Vorschrift 52.
Der Lehrgang entspricht der in der Unfallverhütungsvorschrift
„Krane“ vorgeschriebenen Unterweisung.
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme
den Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz
309-003.

Vorteile

  • Kompetenz erweitern

  • Umweltgefahren reduzieren

  • Unfallrisiken reduzieren

  • Gesetzliche Vorgaben erfüllen

  • Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Inhalte

 

  • Rechtliche Grundlagen

  • Grundsätzliches für den Kraneinsatz

  • Persönliche Schutzausrüstung

  • Kranumgang

  • Sondereinsätze von Kranen

  • Sicherheitseinrichtungen

  • Verhalten bei Störungen

  • Theoretische Prüfung

  • Praktische Fahr- und Anschlagübungen

  • Praktische Prüfung

 

Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921)

 

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt die Aushändigung des Befähigungsnachweises für LKW-Ladekrane.

Zielgruppe

 

Bediener von LKW-Ladekräne, die zum Be- und Entladen der Ladefläche des Trägerfahrzeugs betraut werden und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachzuweisen haben.

Voraussetzungen

 

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Körperliche und geistige Eignung (G25 Untersuchung)

  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1/B2)

  • Ausreichende Allgemeinbildung (insbesondere Lesekenntnisse)

Schulungen im Betrieb

Dauer: 2-tägiges Seminar.
Terminvereinbarungen jederzeit möglich!

Auf Anfrage gerne auch bei uns im Hause.


Einsteiger: 2 Tage
Praktiker: 1,5 Tage
Jahresunterweisung: 0,5 Tage

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