Ausbildung zum LKW-Ladekranführer (m/w/d)
Pflichtausbildung nach DGUV Vorschrift 52.
Der Lehrgang entspricht der in der Unfallverhütungsvorschrift
„Krane“ vorgeschriebenen Unterweisung.
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme
den Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz
309-003.
Vorteile
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Kompetenz erweitern
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Umweltgefahren reduzieren
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Unfallrisiken reduzieren
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Gesetzliche Vorgaben erfüllen
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Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Inhalte
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Rechtliche Grundlagen
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Grundsätzliches für den Kraneinsatz
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Persönliche Schutzausrüstung
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Kranumgang
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Sondereinsätze von Kranen
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Sicherheitseinrichtungen
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Verhalten bei Störungen
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Theoretische Prüfung
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Praktische Fahr- und Anschlagübungen
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Praktische Prüfung
Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921)
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt die Aushändigung des Befähigungsnachweises für LKW-Ladekrane.
Zielgruppe
Bediener von LKW-Ladekräne, die zum Be- und Entladen der Ladefläche des Trägerfahrzeugs betraut werden und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachzuweisen haben.
Voraussetzungen
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Mindestalter 18 Jahre
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Körperliche und geistige Eignung (G25 Untersuchung)
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Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1/B2)
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Ausreichende Allgemeinbildung (insbesondere Lesekenntnisse)
Schulungen im Betrieb
Dauer: 2-tägiges Seminar.
Terminvereinbarungen jederzeit möglich!
Auf Anfrage gerne auch bei uns im Hause.
Einsteiger: 2 Tage
Praktiker: 1,5 Tage
Jahresunterweisung: 0,5 Tage