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SICHERHEIT AUF DEN PUNKT.
Covid-19: Regelungen im Bereich des
Fahrerlaubnis- und Berufskraftfahrerrechts
Aufgrund der behördlich angeordneten Schließung von Fahrschulen können Kunden
ihre Aus- bzw. Weiterbildung nicht fortsetzen.
Diese Regelung gilt voraussichtlich bis einschließlich 03. Mai 2020. (Stand 22.04.2020)
Auch Theorieunterricht darf derzeit nicht stattfinden.
Wir gehen davon aus, dass es ab dem 04. Mai 2020 unter Einhaltung bestimmter
Hygiene-, Abstands- und Personenzahlregelungen weitergehen könnte.
Bildungsinstitut & Fahrschule PENK
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