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SICHERHEIT AUF DEN PUNKT.
Covid-19: Regelungen im Bereich des
Fahrerlaubnis- und Berufskraftfahrerrechts
Aufgrund der behördlich angeordneten Schließung von Fahrschulen können Kunden
ihre Aus- bzw. Weiterbildung nicht fortsetzen.
Diese Regelung gilt voraussichtlich bis einschließlich 03. Mai 2020. (Stand 22.04.2020)
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Auch Theorieunterricht darf derzeit nicht stattfinden.
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Wir gehen davon aus, dass es ab dem 04. Mai 2020 unter Einhaltung bestimmter
Hygiene-, Abstands- und Personenzahlregelungen weitergehen könnte.
Bildungsinstitut & Fahrschule PENK
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